Darauf haben wir gewartet: Der Deutsche Tischfußballbund (DTFB e.V.) hat den Rechtsstreit um die Gemeinnützigkeit vor dem Hessischen Finanzgericht mit Sitz in Kassel gewonnen. Auszug aus dem Urteil:

“Die Tätigkeit der Klägerin in Gestalt des Drehstangen-Tischfußballs ist als Förderung der Allgemeinheit im Sinne des § 52 Abs.1 S.1 und Abs.2 Nr. 2 S.1 AO anzuerkennen, da es sich dabei um Sport i.S.d. Gesetzes handelt.”

Was bedeutet die Entscheidung des Kasseler Gerichts für den Tischfußballsport?

Zunächst einmal stellen die Richter mit ihrer Entscheidung fest, dass es sich beim so genannten “Drehstangen-Tischfußball” eindeutig um Sport handelt. Damit öffnet sich der Zugang zu diversen öffentlichen Fördertöpfen, etwa der Deutschen Sporthilfe.

Darüber hinaus haben die eingetragenen Tischfußballvereine in Deutschland Grund zur Freude: Sie haben bei der steuerlichen Bewertung ihrer Umsätze nun wesentlich bessere Karten. Die Haltung der Bundesfinanzverwaltung, die den Kickerklubs bislang keine Gemeinnützigkeit zubilligen wollte, ist juristisch falsch. Es dürfte also künftig wesentlich einfacher werden, Geldgeber zu gewinnen, da Spenden fürs Kickern nun steuerlich absetzbar sind.

Beim DTFB knallen die Korken. “Dieser Tag ist ein weiterer Meilenstein für den Deutschen Tischfußballsport”, heißt es in einer Presseerklärung des Verbandes. Die sich damit bietenden Chancen wolle man nutzen. Welche Chancen das sein könnten? Beispielsweise könnte Kickern jetzt olympisch werden. Doch bis zur ersten Goldmedaille ist es noch ein weiter Weg durch die Instanzen.

Der Widerhall innerhalb der Kickergemeinde fällt derzeit noch recht bescheiden aus. Den meisten dürfte der eigene Tisch näher sein als die große Sportpolitk, und das ist ja auch völlig in Ordnung so. Gegen eine breitere Förderung der Kickerleidenschaft wird kaum jemand etwas einzuwenden haben.

Zur Diskussion im Tischfußballforum.

Kategorie: Allgemein von Wasti